DANKA TRAVEL, s.r.o.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Liebe(r) Reiseteilnehmer/innen,

bitte lesen Sie diese Bedingungen bevor Sie sich zu einer Reise anmelden.

  1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (im folgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und diesen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung zu einer Reise kann mündlich, fernmündlich, per Internet, schriftlich auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder formlos schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter gegenüber durch ausdrückli-che oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

  1. Zahlungsbedingungen

2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2 Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt

  1. Leistungen, Preisänderungen vor Vertragsschluss

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Detailprogrammen bzw. der Internetreiseausschreibung und der Reisebestätigung an den Kunden.

3.2 Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen.  Der Kunde wird darüber vor der Buchung rechtzeitig informiert.

3.3 Der Veranstalter behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen (z.B. bezüglich Hotels oder Wanderroute) sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Veranstalter ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.

  1. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der dem Veranstalter zustehenden Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Entschädigungsanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren und wie folgt verlangen:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %,
ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.

Dem Kunden ist es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

4.3 Der Veranstalter behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

4.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro pro Buchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

4.5 Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschrif-ten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die der Veranstalter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

6.1 Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn diese in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannt wurde sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden spätestens zugegangen sein muss, angegeben wurde und er in der Reisebestätigung beide Angaben ebenfalls deutlich angibt und dort auf diese Angaben in der Reiseausschreibung nochmals verweist. Ein Rücktritt ist vom Veranstalter bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegen-über dem Kunden zu erklären. Der Kunde erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet.

6.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst vertragswidrig, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

  1. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1). Danach kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

  1. Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kun-den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Veranstalters bei Sach- und Vermögensschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreis pro Reise und Kunden beschränkt.

8.3 Die in 8.1 und 8.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

8.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebot örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Der Veranstalter haftet natürlich für alle Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisati-onspflichten durch den Veranstalter ursächlich geworden ist.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelanzeigen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungs-störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.2 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprü-che des Kunden mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuer-kennen.

9.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

  1. Pass- und Visaerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 Der Veranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und bei Änderungen dieser Vorschriften vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sowie für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Veranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendi-gung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespei-cherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an  info@dankatravel.com   kann der Kunde der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

  1. Hinweise zur Reise

Die Reiseinformationen befinden sich in den genauen Hinweisen zur Reise. Jeder Kunde bekommt sie gewöhnlich 3 Wochen vor der Reise, spätestens aber 7 Tage vor der Abreise. 

  1. Haftung für den Kunden während der Reise         

14.1.Der Kunde nimmt an der Reise und an dem sportlichen Programm, vor allem Klettern, Bergtouren und Hochgebirgswanderungen, auf eigene Gefahr teil.

14.2.Der Kunde verpflichtet sich, während der Reise, Hinweise des Reiseführers oder Instruktors beim Sport zu befolgen und bei seinem eventuellen individuellen Programm im Terrain den Reiseleiter über die geplante Trasse und das geplante Programm zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, sich während der Reise so zu verhalten, dass er die Natur und die Umwelt nicht beschädigt oder negativ beeinflusst.         

  1. Reiseversicherung, Bergeversicherung

Im Preis des Aufenthaltes ist keine Reiseversicherung, oder Bergversicherung. Empfohlene Versicherung, auch für einen möglichen Eingriff der Bergrettung, ist die Versicherung z.B. per Alpenverein.

  1. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  1. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

  1. Veranstalter

DANKA TRAVEL, s.r.o.
Krizna 362
01351 Predmier
SLOWAKEI

Inhaberin:   Daniela Trulikova

Web.:  www.dankatravel.com
E-mail:  info@dankatravel.com
Telefon:   00421 915 815 643

Handelsregister:  Okresny  sud Zilina, Sro 66561/L

Ust-ID: SK2120405980